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Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der Mindestlohn 12 Euro, was bedeutet, dass ein Minijobber maximal 43,333 Stunden pro Monat arbeiten kann, ohne die Verdienstgrenze von 520 Euro zu überschreiten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Minijob und Aushilfsjob?

Es gibt verschiedene Bezeichnungen für eine Aushilfstätigkeit, wie z.B. Minijob, 520-Euro-Job oder Aushilfsjob. Diese Begriffe sind jedoch im Wesentlichen Synonyme für eine geringfügige Beschäftigung. Aktueller Stand: 15.03.2023.

Wenn der Verdienst eines Minijobbers in bestimmten Monaten 520 Euro übersteigt und dadurch der Jahresverdienst über 6.240 Euro liegt, bedeutet das nicht automatisch das Ende des Minijobs. Ein Minijob bleibt bestehen, auch wenn der höhere Verdienst gelegentlich und unvorhersehbar gezahlt wird.

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