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Was du beachten musst, wenn du während des Studiums Geld verdienen möchtest:
Etwa zwei Drittel aller Studierenden finanzieren sich ihren Lebensunterhalt durch Arbeit während des Studiums. Sie arbeiten beispielsweise als Kellner, Promoter in Supermärkten oder als studentische Aushilfen in Unternehmen. Einige unterstützen auch ihre Professoren als wissenschaftliche Hilfskräfte an den Universitäten.
Die Anzahl der Arbeitsstunden als Student ist begrenzt, und es gibt bestimmte Einkommensgrenzen, die du beachten musst. Du kannst entweder einen Minijob annehmen oder eine bestimmte Zeit in Vollzeit arbeiten. Beliebte Jobs für Studenten sind Stellen als Werkstudent, bei denen du besondere Vorteile genießt.
Die maximale Arbeitszeit als Student beträgt in der Regel 20 Stunden pro Woche, um keine oder nur geringe Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Wenn du mehr arbeitest, verlierst du deinen Studentenstatus gegenüber dem Finanzamt.
Es gibt jedoch eine Ausnahme:
Während der Semesterferien, an Wochenenden oder nachts hast du als Student die Möglichkeit, mehr als 20 Stunden pro Woche zu arbeiten, ohne deinen Werkstudentenstatus zu verlieren. In maximal 26 Wochen oder 182 Kalendertagen pro Jahr darfst du sogar Vollzeit arbeiten.
Bei den meisten Studentenjobs handelt es sich um Minijobs, bei denen du maximal 520 Euro pro Monat verdienen darfst. Dein Arbeitgeber übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge und es fällt keine Lohnsteuer auf den Minijob an. Wenn dein Verdienst die 520-Euro-Grenze übersteigt, werden von deinem Bruttoeinkommen aus dem Studentenjob Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abgezogen.
Wenn du BAföG erhältst, solltest du unbedingt auf die Einkommensgrenze von maximal 520 Euro achten, da ein höheres Einkommen zu einer Kürzung deines BAföG führen kann.
Werkstudenten arbeiten häufig in großen Unternehmen, um sich parallel zum Studium auf das Berufsleben vorzubereiten. Typische Aufgaben für Werkstudenten umfassen die Mitarbeit in Projektteams oder die Unterstützung bei Marketingkampagnen. Bei einem Werkstudentenjob geht es nicht nur um fachliche Erfahrung, sondern auch um die Erweiterung deiner Soft Skills.
Als Werkstudent musst du bis zu einem monatlichen Verdienst von 520 Euro keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, wenn du jünger als 25 Jahre bist. Bei höherem Einkommen oder einem höheren Alter musst du dich selbst versichern. Die Beiträge für Werkstudenten liegen derzeit bei etwa 110 bis 120 Euro pro Monat.
Bei den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung gelten gestaffelte Einkommensgrenzen. Bis zu einem monatlichen Verdienst von 520 Euro zahlst du 3,6% deines Einkommens als Rentenversicherungsbeitrag, es sei denn, du bist von der Befreiungsoption Gebrauch gemacht. Für ein Einkommen zwischen 520 Euro und 1.600 Euro zahlst du einen reduzierten Rentenversicherungsbeitrag und bei einem Einkommen über 1.600 Euro zahlst du 9,3% deines Einkommens.
Als Werkstudent bist du von Beiträgen zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden vollständig von deinem Arbeitgeber übernommen.
Wenn du als Werkstudent im Laufe eines Kalenderjahres mehr als 10.347 Euro verdienst, fällt Lohnsteuer an. Dieser Betrag entspricht dem Grundfreibetrag für das Jahr 2022. Das Werkstudentenprivileg betrifft nur die Sozialversicherungsbeiträge, nicht jedoch die Lohnsteuer.
Tipp: Werkstudentenjobs werden oft als Pflichtpraktika anerkannt!
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