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Kolonnenführer/in (w/m/d)

Kolonnenführer/in (w/m/d)

ErschienenErschienen: Heute
Weitere Tätigkeitsbereiche

Weil es weit mehr als ein Job ist

Wir gestalten mit unseren rund 1.700 Mitarbeitenden unseren Landkreis, der Teil der wirtschaftlich starken und schönen Region Bodensee-Oberschwaben ist.

Kolonnenführer/in (w/m/d)

Das Straßenamt ist u.a. für die Planung, den Bau und die Erhaltung der Kreisstraßen zuständig. Darüber hinaus garantieren die vier Straßenmeistereien samt Bauamtswerkstatt den Betrieb und die Unterhaltung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.

Ihre Aufgaben bei uns

  • Führung einer Straßenunterhaltungskolonne einschl. Mitarbeit in dieser Kolonne
  • Mitwirkung bei der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung
  • Mitverantwortlich für die Baustellenabsicherung (RSA), Arbeitssicherheit gem. Unfalverhütungsvorschriften
  • Aufmasserstellung für Fremdleistungen im Straßenunterhaltungsdienst
  • Einsatzleitung und Mitarbeit in einer Winterdienstgruppe

Ihr Profil

  • Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Straßenwärter/in oder verfügen über den erfolgreichen Abschluss der verwaltungseigenen Prüfung zum/zur Straßenwärter/in oder haben eine abgeschlosse Ausbildung in einem handwerklichen Beruf mit Erfahrung in der Führung von Kolonnen im Straßenbau
  • Sie sind im Besitz der Führerscheinklasse CE
  • Sie sind team- und kooperationsfähig
  • Sie sind entscheidungsfähig und ergebnisorientiert
  • Sie verfügen über eine hohe Sozialkompetenz und wertschätzende Kommunikation

Unser Angebot

  • Eine tarifgerechte Vergütung in Entgelt gruppe 9a (TVöD)
  • Eine unbefristete Einstellung als Kolonnenführer/in zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Dienstort Bad Waldsee
  • Raum für Ihre berufliche und persönliche Entwicklung, eine attraktive Altersvorsorge, ein Job-Ticket, Firmenfitness, Job-Fahrrad u.v.m.

Gestalten Sie unseren Landkreis mit.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 02.09.2026 unter www.karriere.rv.de.

Weitere Auskünfte erhalten Sie gerne von Herrn Gehringer, Straßenamt unter 0751 85-2400. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.