Sachbearbeiter*in (m/w/d)
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Gemeinde St. Wolfgang
84427 St. Wolfgang, Deutschland
Heute
Assistenz / Administration / Verwaltung
Die Gemeinde Sankt Wolfgang sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine*n Sachbearbeiter*in (m/w/d)
für die gemeindliche Bauverwaltung unbefristet.
Die Stelle kann in Teil- oder Vollzeit besetzt werden.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Beratung im Bauvollzug
- Überprüfung von Bauanträgen, Anträgen auf Vorbescheid sowie auf Genehmigungsfreistellung
- Stellungnahmen nach § 36 BauGB
- Vollzug der gemeindlichen Satzungen
- Erteilung isolierter Befreiungen
- Bearbeitung weiterer baurechtlicher Anträge und formloser Anfragen
- Erstellung der Beschlussvorlagen für Bauausschuss, Mitwirkung bei Ladung und Teilnahme am Sitzungsdienst
- Mitwirkung bei der Aufstellung von Bauleitplänen
- Straßen- und Wegerecht
- Erstellung verkehrsrechtlicher Anordnungen
Was bieten wir Ihnen:
- Eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
- Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
- Eingruppierung nach den Bestimmungen des TVöD
- Die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes wie Zusatzversorgung, Leistungsentgelt und Jahressonderzahlung; Dienstradleasing; gleitende Arbeitszeit und Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice
Was wir von Ihnen erwarten:
- Erfolgreicher Abschluss zur*zum Verwaltungsfachangestellten, AL/BL I, zum*zur Beamten in der zweiten Qualifikationsebene
- Kenntnisse im Bereich der Bauverwaltung erwünscht
- Kenntnisse im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht
- fundierte EDV-Kenntnisse
- eine selbstständige, zuverlässige und gewissenhafte Arbeitsweise
- Teamfähigkeit sowie sicheres und höfliches Auftreten
Kontakt:
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung an die Gemeinde Sankt Wolfgang, Hauptstraße 9, 84427 Sankt Wolfgang oder per E-Mail an geschaeftsleitung@st-wolfgang-ob.de.
Bewerbungen per E-Mail bitte ausschließlich im PDF-Format.
Für Fragen zu Aufgaben und Stelleninhalten steht Ihnen der Geschäftsleiter, Herr Miksch,
Tel.: 08085/188-26 gerne zur Verfügung.
Bewerber*innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig
berücksichtigt.