Pflegefachkraft (w/m/d) für die Qualitätsprüfungen
Pflegefachkräfte (w/m/d) für die Qualitätsprüfungen im LK Aurich
Wer sachgerechte Entscheidungen treffen will, braucht den Rat von Experten. Der Medizinische Dienst Niedersachsen ist der medizinische und pflegefachliche Beratungs- und Gutachterdienst. Im gesetzlichen Auftrag unterstützen und beraten wir mit rund 1.200 Kolleginnen und Kollegen an 13 Standorten die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung in medizinischen und pflegerischen Fragen und arbeiten jeden Tag für die rund 5,4 Millionen Versicherten in Niedersachsen.
Erleben Sie eine Arbeit, die sich lohnt – ganz im Sinne unseres Selbstverständnisses – Menschlich. Digital. Nachhaltig. Wir suchen Sie in Aurich als
Pflegefachkräfte (w/m/d) für die Qualitätsprüfungen im LK Aurich
Beschäftigung: Voll- oder Teilzeit
Erfahrung: Mit Berufserfahrung
Bewerbungsschluss: 11.10.2024
Als Pflegefachkraft für die Qualitätsprüfungen sind Sie im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen unterwegs zu Pflegeeinrichtungen und führen auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen und Prüfrichtlinien die Qualitätsbewertung durch, beraten die Pflegeeinrichtungen zu pflegefachlichen Fragen oder Verbesserungspotenzialen und erstellen einen frist- und sachgerechten Prüfbericht zur Qualität der Einrichtung. Außerdem werden Sie als Pflegefachkraft für die Qualitätsprüfungen temporär auch im Bereich der Einzelfallbegutachtung eingesetzt und sind in der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit tätig.
Das sind Ihre Aufgaben
- Sie sind als Pflegefachkraft für die Durchführung terminierter Qualitätsprüfungen, inkl. Vor- und Nachbereitung aller Prüfaufträge und Prüfarten, gem. den gültigen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach §114 ff. SGB XI sowie §275b SGB V tätig.
- Sie bearbeiten Stellungnahmen gem. § 112 ff SGB XI.
- Sie sind in der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit tätig und führen terminierte Untersuchungen im Wohnbereich, inkl. Vor- und Nachbereitung für alle Anlässe, Produkte und Auftragsarten, gem. den gültigen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach SGB X
- Sie führen Begutachtungen außerhalb des Wohnbereiches zur Feststellung von Leistungsansprüchen gem. SGB XI durch und sind zum Beispiel für die Begutachtung im Anhörungs- und Widerspruchsverfahren tätig.
Das bringen Sie mit
- Sie verfügen über eine Berufsausbildung im Bereich der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
- Sie können eine mindestens 2-jährige Berufspraxis in der ambulanten und/oder stationären Pflege in den letzten 5 Jahren vor Aufnahme der Tätigkeit als Gutachter/in nachweisen und bringen idealerweise eine Auditorenweiterbildung mit.
- Sie verfügen über ein aktuelles medizinisch-pflegerisches Fachwissen und Grundlagenwissen im Qualitätsmanagement, Kenntnisse über die Expertenstandards der Pflege und ein Verständnis des SGB XI.
- Sie haben ein gutes Einschätzungsvermögen und Verständnis von den individuellen Pflegesettings.
- Sie zeichnen sich durch einen sicheren im Umgang mit moderner Informationstechnologie aus, sind erfahren im Umgang mit MS-Office-Programmen und treten sicher und freundlich auf.
- Sie zeichnen sich durch einen sicheren im Umgang mit moderner Informationstechnologie aus, sind erfahren im Umgang mit MS-Office-Programmen und treten sicher und wertschätzend auf.
Darauf können Sie sich freuen
- Wohnortnahe Einsätze und Start aus dem Homeoffice: abhängig von Ihrer Wohnadresse werden Sie im Umkreis von circa 70 - 100 km verplant. Sie nutzen hierfür Ihren privaten PKW und erhalten eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,42 €/km.
- Mobiles Arbeiten z.T. im Homeoffice und eine moderne technische Arbeitsplatzausstattung unter anderem mit Notebook und Smartphone.
- Verlässliche Arbeitszeiten ohne Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsdienste; 2x im Monat werden Sie für Begutachtungen am Nachmittag eingeplant.
- 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr, der 24.12. und 31.12. sind zusätzlich arbeitsfrei.
- Betriebliche Gesundheitsangebote wie das Sportverbundsystem „Hansefit“, mit dem Sie dank Arbeitgeberzuschuss stark vergünstigte Sport- und Fitnessangebote nutzen können.
- Zusatzleistungen wie 13 Monatsgehälter, betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, attraktive Corporate Benefits sowie eine Bezuschussung zum Deutschland-Ticket.
Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag des Medizinischen Dienstes (TV MD) Anwendung. Die Tätigkeiten entsprechen den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppe 8 (TV MD). Der Medizinische Dienst Niedersachsen fördert die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Bitte teilen Sie eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mit.
Sie haben noch Fragen?
Fragen zur Position können Sie direkt an die Regionalleitung West des Geschäftsbereiches Pflegeversicherung richten:
Nicole Ahrens
(0441) 3401177
N.Ahrens(at)md-niedersachsen.de
Medizinischer Dienst Niedersachsen (KdöR) | GB Personal | Hildesheimer Str. 202 | 30519 Hannover
www.md-niedersachsen.de