
pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft (m/w/d)
Du möchtest mit uns singen, tanzen, lesen, spielen, turnen, basteln, die Natur entdecken, experimentieren, forschen, uns beim Großwerden begleiten und vieles mehr?
Dann komm zu uns und bewirb dich bei uns in der Gemeinde Seefeld am Pilsensee (Landkreis Starnberg) im Kinderhaus Zwergen- und Feenland Seefeld (für die Vorschulgruppe) oder im Gemeindekindergarten Hechendorf, ab sofort als
pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft (m/w/d)
(in Vollzeit / Teilzeit möglich)
Alle genannten Personengruppen- und Berufsbezeichnungen beziehen sich ausdrücklich auf die Geschlechter männlich, weiblich und divers.
Das wünschen wir uns von Dir
- eine anerkannte pädagogische Ausbildung als Fach- oder Ergänzungskraft (m/w/d)
- ein großes Herz mit Einfühlungsvermögen und Freude an der Arbeit mit Kindern
- Zuverlässigkeit, Loyalität, Hilfsbereitschaft und Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Träger, der Leitung und den Eltern
Dafür bekommst Du
- Bezahlung nach TvöD-SuE, SuE-Zulage mit bis zu zwei Umwandlungstagen
- bis zu 30 Tage Urlaub und bis zu 2 Regenerationstage
- LoB (leistungsorientierte Bezahlung im Anwendungsbereich TVöD)
- ggf. Fahrtkostenzuschuss
- attraktive Rahmenbedingungen eines öffentlichen Arbeitgebers mit flexiblen, familienfreundlichen Arbeitszeiten
Bei Fragen zum Kinderhaus Zwergen- und Feenland kannst du dich an Frau Sabine Ismair wenden oder Dich unter www.zwergenundfeenland.de informieren. Bei allen anderen Fragen steht Dir die Personalverwaltung der Gemeinde Seefeld gerne unter der Telefonnummer 08152/7914-12 oder per Mail personal@seefeld.de zur Verfügung.
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Bewerbungen
bitte bis spätestens 14. Juli 2025 per E-Mail an personal@seefeld.de oder am besten gleich über unser online Bewerbungsportal: https://seefeld-obb.ftapi.com/secuform/portal/bewerbungsportal.
Wir freuen uns auf dich!
Gemeinde Seefeld
Personalverwaltung
Am Technologiepark 16
82229 Seefeld
Bitte reiche nur Kopien ein. Nicht berücksichtige Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet, sondern umgehend vernichtet. Reisekosten anlässlich eines möglichen Vorstellungsgespräches werden nicht erstattet.