
Integrationsbeauftragte/r (w/m/d)
Weil es weit mehr als ein Job ist
Wir gestalten mit unseren rund 1.700 Mitarbeitenden unseren Landkreis, der Teil der wirtschaftlich starken und schönen Region Bodensee-Oberschwaben ist.
Integrationsbeauftragte/r (w/m/d)
im Amt für Migration und Integration, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Teilzeit (50 %)
Das Amt für Migration und Integration bündelt Leistungen des Ausländerrechts, der Sozialarbeit, der Integration und des Leistungsbezugs für ausländische Personen und Geflüchtete. Wir sichern den Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe auf kurzen Wegen.
Ihre Aufgaben bei uns
Zentrale Ansprechperson für die Integrationsförderung des Landkreises
Konzeption und Koordination von Maßnahmen, die das Zusammenleben in Vielfalt im Landkreis fördern
Beantragung, Verwaltung und Abrechnung von Fördermitteln
Entwicklung und Begleitung von Vernetzungsstrukturen zwischen verschiedenen Akteuren in der Integrationsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Integration
Ihr Profil
Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium als Dipl. Sozialarbeiter/in, Dipl. Sozialpädagoge/in oder Bachelor of Arts – Soziale Arbeit
Sie haben Interesse an der Umsetzung neuer Ideen und Innovationen
Sie verfügen über eine wirtschaftliche und nachhaltige Arbeitsweise
Sie verfügen über eine hohe Sozialkompetenz und wertschätzende Kommunikation
Unser Angebot
Eine tarifgerechte Vergütung in Entgeltgruppe S 15 (TVöD)
Eine unbefristete Einstellung als Integrationsbeauftragte/r zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Dienstort Ravensburg
Raum für Ihre berufliche und persönliche Entwicklung, verschiedene Arbeitszeitmodelle, Homeoffice, eine attraktive Altersvorsorge, ein Job-Ticket, Firmenfitness, u.v.m.
Gestalten Sie unseren Landkreis mit.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 26.11.2025 online unter www.karriere.rv.de.
Weitere Auskünfte erhalten Sie gerne von Frau Knobloch, Sachgebietsleiterin Zentrale Dienste und Integration im Amt für Migration und Integration, unter 0751 85-9880. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.