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Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für Uelzener Kehrbezirk 6

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für Uelzener Kehrbezirk 6

companyLandkreis Uelzen
location29525 Uelzen, Deutschland
ErschienenErschienen: vor 2 Wochen
Vollzeit

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für Uelzener Kehrbezirk 6

Uelzener Kehrbezirk 6
Bevollm. Bezirksschornsteinfeger

Beim Landkreis Uelzen wird zum 01.01.2025
gem. § 9 des SchfHwG die Tätigkeit als
bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
für den Uelzener Kehrbezirk 6 wie
folgt öffentlich ausgeschrieben:

Der Kehrbezirk Nr. 6 umfasst Ebstorf mit den Ortsteilen, Altenebstorf, Tatendorf sowie Hanstedt I mit
den Ortsteilen Allenbostel, Eitzen II, Oechtringen, Teendorf, Bode, Brauel, Velgen, Oetzfelde sowie in
der Gemeinde Schwienau die Ortsteile Stadorf und Wittenwater sowie Natendorf mit den Ortsteilen Wessenstedt, Hohenbünstorf, Vinstedt, Luttmissen, Schier, Haarstorf, Gut Golste sowie den Ortsteil
Seedorf der Stadt Bad Bevensen.

Die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (m/w/d) werden in den §§ 3 ff. Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) beschrieben. Bewerber (m/w/d) müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks erfüllen.

Nach § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) in der Regel frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, es sei denn der Bewerber
(m/w/d) kann einen persönlichen Härtefall vorbringen.

Die Auswahl zwischen den Bewerbern (m/w/d) erfolgt gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Dabei wird neben der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung
besonderer Wert auf den Stand der aktuellen Fachkenntnisse und die praktische Berufserfahrung
gelegt. Falls erforderlich, wird ein Auswahlgespräch geführt.

Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den ausgeschriebenen
Kehrbezirk erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für die Dauer von sieben Jahren unter
Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen vollständig in Kopie bis
zum 04.11.2024 an den

Landkreis Uelzen
-Ordnungsamt-
Vertraulich/ Ausschreibung
Albrecht-Thaer-Str. 101
29525 Uelzen

Folgende Bewerbungsunterlagen sind vorzulegen:

  • Schriftliche Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift, die
    Telefonnummer und, soweit vorhanden, die elektronischen Kontaktdaten des Bewerbers (m/w/d) enthält.
  • Tabellarischer Lebenslauf, welcher genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang enthält.
  • Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Schornsteinfegerhandwerk. Der Bewerber (m/w/d) muss fachlich für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit geeignet sein. Gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG ist fachlich geeignet, wer in seiner Person die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzt. Das ist der Fall bei Personen, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder die nach §§ 7 bis 9 der Handwerksordnung (HwO) ohne Weiteres in die Handwerksrolle eingetragen werden können.
  • Zeugnisse mit Noten über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen. Im Fall einer Berufsqualifikation, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben wurde, sind die nach § 6 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen vorzulegen.
  • Lückenlose Nachweise über die bisherigen hauptberuflichen Schornsteinfegertätigkeiten in den letzten 15 Jahren vor dem Datum der Ausschreibung (05.10.2024), insbesondere in Form von Bestellungsurkunden, Arbeitsverträgen, Arbeitsbescheinigungen oder Arbeitszeugnissen. Aus den Nachweisen muss die Dauer der jeweiligen Tätigkeit hervorgehen.
  • Nachweis über abgeleisteten Wehr-/ Zivildienst, Mutterschutzzeit, Elternzeit oder sonstige Ausfallzeiten, sofern innerhalb der letzten 15 Jahre die Berufstätigkeit nach der Gesellenprüfung davon unterbrochen wurde.
  • Nachweise über berufsspezifische, produktneutrale Fort- und Weiterbildungen sowie Referententätigkeiten in den berufsspezifischen Fort- und Weiterbildungen in den letzten 7 Kalenderjahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung (05.10.2024).
  • Nachweise über Zusatzqualifikationen, z.B. Betriebswirt (m/w/d) des Handwerks, geprüfter Betriebswirt (m/w/d) nach der HwO, Gebäudeenergieberater (m/w/d), Brandschutztechniker (m/w/d), abgeschlossenes Hochschulstudium (z.B. Versorgungstechnik, Umwelttechnik, techn. Gebäudeausrüstung), Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk.
  • Schriftliche Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Bewerber (m/w/d), die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, haben eine höchstens drei Monate alte Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates, dass die Ausübung des Gewerbes nicht wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden ist, vorzulegen. Werden im Herkunftsstaat die vorgenannten Unterlagen nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides Statt oder in Staaten, in denen es eine solche nicht gibt, durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden, die der Bewerber (m/w/d) vor einer zuständigen Behörde, einem Notar oder einer entsprechend bevollmächtigten Berufsorganisation des Herkunftsstaates abgegeben hat und die durch diese Stelle bescheinigt wurde.
  • Schriftliche Zustimmungserklärung zur Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses.
  • Schriftliche Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate vor Veröffentlichung der Ausschreibung gegen den Bewerber (m/w/d) strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig geworden ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt geworden ist.
  • Aktuelle schriftliche Erklärung, dass die gesundheitliche Eignung zur Übernahme des
    Kehrbezirks und Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten vorliegt.
  • Bewerber (m/w/d), die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, müssen mit der Bewerbung eine schriftliche Erklärung darüber vorlegen, dass sie über die für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (§ 23 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
  • Bewerber (m/w/d) haben schriftlich darüber Auskunft zu erteilen, ob sie sich auch bei einer anderen Behörde für die Verwaltung eines Kehrbezirks beworben haben. Falls ja, ist die jeweils zuständige Bestellungsbehörde anzugeben.
  • Schriftliche Erklärung von Bezirksinhabern (m/w/d), dass bei positiver Entscheidung über diese Bewerbung die bestehende Bestellung aufgegeben wird.
  • Von Bewerbern (m/w/d) ist der Nachweis einer Tätigkeit in einem nach DIN EN ISO 9001 und
    DIN EN ISO 14001 zertifizierten Betrieb zu erbringen; ggf. unterteilt nach Tätigkeit im eigenen Betrieb und Arbeitnehmer (m/w/d) im fremden Betrieb. Maßgeblich sind die 3 Jahre vor Veröffentlichung der Ausschreibung (05.10.2024), wobei nur volle Jahre als Selbstständiger (m/w/d) bzw. volle Monate als Arbeitnehmer (m/w/d) berücksichtigt werden. Arbeitslosenzeiten von bis zu 2 Monaten werden bei Arbeitnehmern (m/w/d) vollständig anerkannt. Sobald ein Selbstständiger (m/w/d) aus dem QM/UM- System ausscheidet, werden keine Punkte berücksichtigt.

Folgende Unterlagen sind darüber hinaus nur von derzeitigen und ehemaligen
bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern (m/w/d) vorzulegen, sofern sie einer anderen Aufsichtsbehörde unterliegen bzw. unterlagen:

17. Schriftliche Erklärung, ob der Bewerber (m/w/d) Inhaber eines Bezirks ist oder war, zu welcher Aufsichtsbehörde der Kehrbezirk gehört, ob die Bestellung in den letzten zehn Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 SchfHwG aufgehoben oder widerrufen wurde oder in den letzten zehn Jahren Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 Abs. 3
SchfHwG ergriffen oder eingeleitet wurden. Schriftliche Zustimmungserklärung, die Personalakte
bei der Behörde, bei der der Bewerber (m/w/d) bestellt ist oder war, zur Einsichtnahme anfordern
zu dürfen.

Die aufgeführten Unterlagen sind als Kopie in der gemäß Ausschreibung vorgegebenen Reihenfolge einzureichen. Sie werden nicht zurückgesandt.

Die geforderten schriftlichen Erklärungen sind eigenhändig zu unterschreiben. Sie können in einem Schriftstück zusammengefasst werden.

Fremdsprachlich eingereichten Unterlagen ist eine deutsche Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer beizufügen.

Auf Verlangen des Landkreises Uelzen sind die in Kopie eingereichten Unterlagen im Original oder
als amtlich beglaubigte Fotokopien vorzulegen.
Die Unterlagen nach Nr. 2 und Nr. 9 bis Nr. 14 sowie Nr. 15 und Nr. 17 dürfen nicht älter als drei
Monate sein.

Hinweise:

Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Unvollständige oder nicht fristgerecht vorgelegte Bewerbungsunterlagen können zum Ausschluss
vom Bewerbungsverfahren führen.
Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist), einschließlich der Einsendung der
vollständigen Bewerbungsunterlagen, gilt das Datum des Posteingangs beim Landkreis Uelzen.

Für die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) wird eine
Verwaltungsgebühr erhoben.

Uelzen, 05.10.2024

Kontakt für Rückfragen:
Herr König
Tel. 0581 – 82 157

www.landkreis-uelzen.de